Wir sind KC.
Warum wir?
Als Unternehmen glauben wir fest an ein Geschäftsumfeld, das nicht an Grenzen gebunden ist und nicht durch große pyramidenartige Geschäftsmodelle eingeschränkt wird.
Die Art und Weise, wie wir unsere Überzeugungen erreichen wollen, ist in unseren Unternehmenswerten verankert: ein professionelles Umfeld, das unsere Fachleute dazu ermutigt, sich stets reaktionsschnell zu engagieren und verantwortungsvolle Beratung auf pragmatische Weise anzubieten.
Qualität geht vor
Wir liefern die höchste Qualität an Dienstleistungen. Wenn es um den Inhalt unserer Beratung geht, wenn es darum geht, mit der erforderlichen Schnelligkeit zu handeln und wenn es darum geht, mit Ihnen als unseren Kunden zusammenzuarbeiten.
Nationale und internationale Erfahrung
Wir sind international ausgerichtet und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz in den Bereichen internationale Investitionsstrukturierung und Private Equity.
Nur für Experten
Wir werden Ihnen unsere volle Aufmerksamkeit schenken. Nur sehr erfahrene Fachleute.
Prüfung und Versicherung
Unsere Dienstleistungen
Prüfung der Jahresabschlüsse
Ziel einer Abschlussprüfung ist es, den Prüfer in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abzugeben, ob der Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit einem anwendbaren Regelwerk der Rechnungslegung erstellt wurde.
Bei der Durchführung der Prüfung zur Erreichung des Prüfungsziels besteht das übergeordnete Ziel des unabhängigen Prüfers darin, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Fehlaussagen ist, unabhängig davon, ob diese auf Betrug oder Irrtum zurückzuführen sind, und entsprechend den Feststellungen des Prüfers über den Jahresabschluss zu berichten.
Zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit erlangt der Prüfer hinreichend geeignete Prüfungsnachweise (sei es durch interne Kontrolltests oder substanzielle Prüfungshandlungen), um das Prüfungsrisiko auf ein hinnehmbar niedriges Niveau zu begrenzen und dadurch angemessene Schlussfolgerungen zu ziehen, auf die er sein Prüfungsurteil stützen kann.
Um den niederländischen Rechtsvorschriften zu entsprechen, können Unternehmen verpflichtet werden, die Jahresabschlüsse durch eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Eine Finanzprüfung ist obligatorisch, wenn mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind (in zwei aufeinander folgenden Jahren):
- Der Wert der Vermögenswerte übersteigt 6 Millionen Euro
- Der Nettoumsatz liegt bei über 12 Millionen Euro
- Das Unternehmen hat über 50 Mitarbeiter
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die erste internationale Boutique-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Niederlanden.